2. Rehabilitationssport nach § 44 SGB
Rehabilitationssport ist nicht neu und existiert schon seit über 50 Jahren. Seit 1. Juli 2001 haben die Versicherten hierauf nun einen Rechtsanspruch, die Leistung ist nicht mehr nur eine Ermessensentscheidung der Kostenträger.
Wir unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung zur Gründung eines eigenen oder den Anschluß an einen bestehenden Verein und bieten natürlich im dazu die professionelle Beratung.
3. Betriebliche Gesundheitsförderung
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sollen Wohlbefinden, Arbeitszufriedenheit sowie betriebliche Maßnahmen so beeinflussen, dass es sich positiv auf die Mitarbeiter auswirkt. Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen der Gesundheitsförderung, der Krankheitsverhütung und der Arbeitsplatzgestaltung.
In den verschiedenen Projektphasen bauen wir Strukturen auf, analysieren die Ist-Situation und gestalten die Maßnahmenplanung und Umsetzung gemeinsam mit dem Unternehmen.
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